Verpackungsverordnung & Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

  1. „Cd" steht für Cadmium.

  2. „Hg" steht für Quecksilber

  3. „Pb" steht für Blei


Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG)


 

Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören. Sie müssen die Altgeräte an einer Erfassungsstelle abgeben. Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen.


 

Verpackungsverordnung

Hinweis auf Beteiligung am Rücknahmesystem der Landbell AG
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit Landbell AG für Rückhol-Systeme tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG.

Hinweis auf Teilnahme am Sammel- und Verwertungssystem der Landbell Austria GmbH
Hinsichtlich der von uns in Umlauf gebrachten lizenzierungspflichtigen Verpackungen, hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflicht nach § 13 g Abs. 2 AWG dem bundesweit tätigen Sammel- und Verwertungssystem der Landbell Austria GmbH angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landbell Austria GmbH.

 


Landbell AG